PPWR: Packaging and Packaging Waste Regulation
Die neue EU-Verordnung für Verpackungen: Das ändert sich für MA-Industrie und unsere Kunden
PPWR im Überblick
Mit der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) hat die EU ein einheitliches Gesetz geschaffen, das den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen regelt, vom Design über die Materialauswahl bis zum Recycling. Ziel ist es, Verpackungsabfall zu reduzieren, Mehrwegsysteme sowie hochwertiges Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.
Die PPWR ist am 11.02.2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12.08.2026 in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten, in mehreren Stufen. Sie löst das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) schrittweise ab und gilt ausschließlich für fertige Verpackungen, nicht für reines Verpackungsmaterial.
Maximale Schadstoffwerte, Kennzeichnungspflicht des Erzeugers, erweiterte Dokumentationspflichten; bestimmte E-Commerce-Verpackungen müssen bereits vom Produzenten bzw. Importeur systembeteiligt sein.
Pflicht zu EU-weit einheitlichen Piktogrammen zur Materialkennzeichnung; bestimmte Informationen müssen per QR-Code oder digitalem Datenträger abrufbar sein.
Je nach Stoffgruppe bis zu 100 % Recyclingfähigkeit, verbindliche Mindestrecyclingquoten, Leerraumquote bei Versand- und Transportverpackungen unter 50 %.
Sammelquote, Recyclinganteil und Mindesteinsatz von Rezyklaten steigen weiter an.
Verpackung oder Verpackungsmaterial?
Ein zentraler Punkt der PPWR ist die Unterscheidung zwischen fertiger Verpackung (z. B. ein zugeschnittener und konfektionierter Schaumstoffeinsatz, ein verklebter Versandkarton) und Verpackungsmaterial (z. B. eine Rolle Schaumstoff, eine Kunststoffplatte, unbearbeitetes Rohmaterial). Erst wenn aus dem Material ein funktionsfähiges Endprodukt entsteht, das ein Produkt aufnehmen, schützen oder transportieren kann, spricht man von einer Verpackung im Sinne der PPWR. Diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, wer in der Lieferkette welche Pflichten trägt.
Rollen in der Lieferkette
Erzeuger: stellt Verpackungen her oder lässt sie herstellen; verantwortlich für Design, Materialzusammensetzung und Konformität.
Importeur: bringt Verpackungen bzw. verpackte Produkte aus Drittländern in die EU; trägt vergleichbare Pflichten wie der Erzeuger.
Lieferant: liefert Verpackungen oder Verpackungselemente an Erzeuger oder Hersteller und gibt materialbezogene Informationen in der Lieferkette weiter.
Vertreiber: handelt mit Verpackungen oder verpackten Produkten, ohne selbst Erzeuger oder Hersteller zu sein.
Hersteller: bringt das verpackte Produkt in Verkehr und trägt die EPR-Verantwortung für Recycling und Lizenzierung.
MA-Industrie GmbH beobachtet die Entwicklung der PPWR kontinuierlich, passt Materialauswahl, Prozesse und Dokumentation an die neuen Anforderungen an und unterstützt seine Kunden aktiv beim Übergang vom bisherigen VerpackG zur PPWR.
Unsere Rolle in der Lieferkette
Die von MA-Industrie GmbH gefertigten Schaumstoffverpackungen, -einlagen und Kisteneinsätze sind fertige Verpackungen im Sinne der PPWR, sie werden von unseren Kunden genutzt, um deren eigene Produkte zu schützen, zu transportieren und zu präsentieren. Wir fertigen diese nach individueller Vorgabe unserer Kunden und liefern sie aus.
Damit sind wir in der PPWR-Lieferkette Lieferant, nicht Erzeuger oder Hersteller. Die Verantwortung für Design, Materialkonformität, Kennzeichnung und Dokumentation des fertig verpackten Produkts liegt gemäß PPWR beim jeweiligen Erzeuger bzw. Hersteller, also bei unseren Kunden. Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich mit den notwendigen Materialinformationen zu unseren Produkten.
Die Informationen auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und dienen der allgemeinen Orientierung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir die Konsultation einer Fachberatung.